Unsere Mitgliedsbeiträge:

Beitragsordnung

gültig ab 01. Januar 2021

Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitgliedes, bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Einnahmen zusammenge-rechnet. Die Grundsätze der gleichlautenden Ländererlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. Mai 1990 sind zu beachten. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind. Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit ergeben sich aus § 7 der Satzung.

Steuerpflichtige Einnahmen: z.B. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Bruttorenten,
                                                     Zinserträge, Einnahmen aus privaten Veräußerungs-
                                                     geschäften, Mieteinnahmen ohne Nebenkosten

Steuerfreie Einnahmen: z.B. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld,
                                              Mutterschaftsgeld, Auslagenersatz und Reisekostener-
                                              stattungen werden berücksichtigt.

Im Mahnverfahren wird der dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Vorstand ist berechtigt, angemessene Mahngebühren festzusetzen.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle:

Beitrags-

klasse

Gesamtbruttojahreseinnahmen
des Mitglieds in Euro
(=Bemessungsgrundlage)

Netto-Mitgliedsbeitrag

zzgl. 19 %

Umsatzsteuer

Brutto-Jahres-Mitgliedsbeitrag

 

01

0,00 bis 24.000

49,58 €

9,42 €

59,00 €

02

24.001 bis 36.000

66,39 €

12,61 €

84,00 €

03

36.001 bis 48.000

83,19 €

15,81 €

99,00 €

04

48.001 bis 60.000

100,00 €

19,00 €

119,00 €

05

60.001 bis 80.000

125,21 €

23,79 €

149,00 €

06

80.001 bis 140.000

142,02 €

26,98 €

169,00 €

07

über 140.001

158,62 €

30,18 €

229,00 €

Wickede, den 09.12.2020                                                          Der Vorstand