Beitragstabelle
Unsere Mitgliedsbeiträge:
Beitragsordnung
gültig ab 01. Januar 2021
Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitgliedes, bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Einnahmen zusammenge-rechnet. Die Grundsätze der gleichlautenden Ländererlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. Mai 1990 sind zu beachten. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind. Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit ergeben sich aus § 7 der Satzung.
Steuerpflichtige Einnahmen: z.B. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Bruttorenten,
Zinserträge, Einnahmen aus privaten Veräußerungs-
geschäften, Mieteinnahmen ohne Nebenkosten
Steuerfreie Einnahmen: z.B. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld,
Mutterschaftsgeld, Auslagenersatz und Reisekostener-
stattungen werden berücksichtigt.
Im Mahnverfahren wird der dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Vorstand ist berechtigt, angemessene Mahngebühren festzusetzen.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle:
Beitrags- klasse | Gesamtbruttojahreseinnahmen | Netto-Mitgliedsbeitrag | zzgl. 19 % Umsatzsteuer | Brutto-Jahres-Mitgliedsbeitrag
|
01 | 0,00 bis 24.000 | 49,58 € | 9,42 € | 59,00 € |
02 | 24.001 bis 36.000 | 66,39 € | 12,61 € | 84,00 € |
03 | 36.001 bis 48.000 | 83,19 € | 15,81 € | 99,00 € |
04 | 48.001 bis 60.000 | 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
05 | 60.001 bis 80.000 | 125,21 € | 23,79 € | 149,00 € |
06 | 80.001 bis 140.000 | 142,02 € | 26,98 € | 169,00 € |
07 | über 140.001 | 158,62 € | 30,18 € | 229,00 € |
Wickede, den 09.12.2020 Der Vorstand