Warum eine Mitgliedschaft und kann ich diese wieder kündigen?

Weil laut Steuerberatungsgesetz nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland geschäftsmäßig Steuererklärung erstellen dürfen. Die Mitgliedschaft ist so zwingend nötig.

Nicht jeder kann Mitglied werden!

Sie können nur bei uns Mitglied und beraten werden, wenn Sie gemäß

§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz

ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit haben. 

Sie dürfen auch Kapital- und Vermietungseinkünfte haben, wenn die Einnahmen insgesamt 18.000 Euro (Alleinstehende)bzw. 36.000 Euro (Verheiratete) im Jahr nicht übersteigen.

Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus Land-und Forstwirtschaft erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte ausführt, darf nicht beraten werden.

Falls Sie Arbeitnehmer sind und schon nebenbei ein Kleingewerbe betreiben, darf kein Lohnsteuerhilfeverein per Gesetz Ihnen helfen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf per Telefon oder Email auf. Beratungstermin vereinbaren und Steuererklärung machen lassen.

Hier können Sie unsere aktuellen Flyer herunterladen: 

Beratungsstelle 45966 Gladbeck:            hier der Flyer Lohnsteuerhilfe Gladbeck 2023

Beratungsstelle 42853 Remscheid:         hier der Flyer Lohnsteuerhilfe Remscheid 2023

Beratungsstelle 58739 Wickede:             hier der  Flyer_Lohnsteuerhilfeverein Wickede 2023

     Hier jetzt Mitglied bei uns im Lohnsteuerhilfeverein werden:    hier Mitgliedsantrag, Übermittlungsvollmacht und SEPA-Lastschriftsmandat

Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigen Sie einfach die Mitgliedschaft bis zum 30. November des Mitgliedsjahres und Sie gehen für das nächste Jahr keine Verpflichtung ein. kündigen Sie einfach die Mitgliedschaft bis zum 30. November des Mitgliedsjahres und Sie gehen für das nächste Jahr keine Verpflichtung ein. Sie können dann im nächsten Jahr wieder eintreten. So einfach ist das.

Füllen Sie hier das Kündigungsformular aus. Hier klicken.