Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

„Lohnsteuerhilfeverein“ ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von einer Organisation verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden ist. Der Lohnsteuerhilfeverein KonWerl e.V. unterliegt der jährlichen Prüfungspflicht durch die Oberfinanzdirektion Münster. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StbG) zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Der Verein darf aber laut Gesetz nur seine Mitglieder beraten.

Die Beratung erfolgt durch örtliche Beratungstellen. Jede Beratungstelle einen verantwortlichen, fachlich kompetenten Beratungsstellenleiter, der von der Oberfinanzdirektion zugelassen werden muss. Hinsichtlich der Bestellung gelten strenge persönliche und fachliche Anforderungen.

Die Gründung

Der Lohnsteuerhilfeverein KonWerl e.V. wurde im Jahr 2001 gegründet und steht seit dem seinen Mitgliedern mit Steuerrat und Tat jederzeit zur Verfügung.

Unsere Ziele:

  • sehr kostengünstige Erstellung der Einkommensteuererklärung für Mitglieder
  • kompetente ganzjährige Beratung für Mitglieder
  • Ausschöpfung aller Steuervorteile, die unseren Mitglieder per Einkommensteuergesetz zustehen

Der Wunsch

Der Verein hofft, Ihnen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung optimal zu helfen und seinen Mitgliedern den Weg durch den Steuerdschungel zu ebnen.

Von dem Team des Lohnsteuerhilfeverein KonWerl e.V. dürfen Sie viel erwarten. Fordern Sie uns.