HERZLICH WILLKOMMEN beim Lohnsteuerhilfeverein KonWerl e.V.
Für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins erstellen wir die Einkommensteuererklärung* für einen Mitgliedsbeitrag pro Jahr ab 25 Euro bundesweit. Wir sind persönlich für Sie da!
Für jedes Mitglied: Steuerrat und Steuertipps online
Als Vereinsmitglied können Sie kostenlos die Online-Steuerhilfe (am Telefon, Email) immer in Anspruch nehmen! Preisgünstiger können Steuertipps nicht sein. Steuertipps sind kostenlos, Sie müssen für keinen Steuertipp extra zahlen. Nutzen Sie Telefon, Email und das persönliche Gespräch.
Ihr einfachster und günstiger Weg zur Steuererklärung!
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1. Mitglied werden 2. Unterlagen per Post/Email oder persönliche Abgabe - 3. Erstellung innerhalb einer Woche
Unser aktueller Flyer mit allen Infos zum Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfeverein-Konwerl_Flyer2011.pdf Unser aktueller Infoflyer |
Ihr Wunsch:
- als Mitglied individuell, ganzjährig, kompetent steuerlich beraten zu werden,
- sehr preiswert, zuverlässig und rechtssicher die Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) erstellt zu bekommen,
- Fahrtzeiten und Kraftstoffkosten zu sparen,
- schnell Ihre Steuererstattung vom Finanzamt zu erhalten und falls nötig jederzeit
- auch persönlich in der Beratungsstelle beraten werden zu können.
*Erstellung der Einkommensteuererklärung:
Im Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StberG dürfen wir unsere Leistungen ausschließlich nur für Mitglieder erbringen, die:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG),
- aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1 a EStG, aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG) oder
- aus Renten (Sonstige Einkünfte § 22 Nr. 1 EStG) erzielen
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Mitglieder auch Einnahmen aus Vermietungen, aus privaten Veräußerungsgeschäften haben, sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt die Höhe von 13.000 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 Euro nicht übersteigen.
Leider nicht beraten und keine Mitglieder werden dürfen diejenigen Personen, die selbstständig sind, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen. Dies untersagt das Steuerberatungsgesetz.


